Wer darf bei uns schießen? Das werden wir immer wieder gefragt.
Für Luftdruckwaffen gilt:
- ab mindestens 12 Jahren darf mit schriftlicher Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (oder unter deren Anwesenheit) mit Luftdruck-/Federdruck oder CO2-Waffen geschossen werden
Für Leuchtpunktwaffen gilt:
- ab mindestens 10 Jahren darf mit schriftlicher Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (oder unter deren Anwesenheit) mit Leuchtpunktwaffen "geschossen" werden
Für alle sonstigen Waffendisziplinen gilt:
- Schießen darf im Normalfall jeder der Volljährig ist und nicht unter Einfluss von berauschenden Mitteln steht (z.B. Betäubungsmittel, Alkohol, Medikamente).
- ab 14 Jahren darf mit sonstigen Waffen im Kaliber bis zu 5,6 mm .Ifb für Munition mit Randfeuerzündung und einer Mündungsenergie bis 200 Joule, auch hier ist eine Einverständniserklärung oder die Anwesenheit des/der Sorgeberechtigten bis zum 18. Lebensjahr nötig
Wir behalten uns dennoch vor im Einzelfall anders zu entscheiden.